Altersrenten und Alterskinderrenten

Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Ehemalige Mitarbeitende erhalten bis an ihr Lebensende eine monatliche Altersrente.

Altersrente

Altersrenten werden lebenslänglich ausgerichtet. Sollte der Umwandlungssatz künftig angepasst werden, so gilt dieser nur für Neurenten, nicht aber für bereits laufende Renten.


Alterskinderrente

Kinder von Rentner erhalten eine Alterskinderrente. Diese beträgt 20 Prozent der Altersrente.
Alterskinderrenten werden bis zum 18. Geburtstag der Kinder beziehungsweise längstens bis zum 25. Geburtstag ausbezahlt, wenn die Tochter oder der Sohn noch in Ausbildung ist.
 

Welche Meldepflichten sind zu beachten?

Änderungen, die einen Einfluss auf die Ausrichtung der Altersleistungen haben können, müssen der Pensionskasse gemeldet werden. Dies gilt insbesondere für

  • Adressänderungen
  • Zivilstandsänderungen
  • Geburten von Kindern
  • Unterbrechung oder Beendigung einer Ausbildung von Kindern zwischen 18 und 25 Jahren
  • Tod von rentenberechtigten Personen
     

Weitere allgemeine Informationen zu den Rentenleistungen erhalten Sie in der Übersicht.