Austritt

Wer den Arbeitgeber verlässt, tritt aus der Pensionskasse aus. Gleiches gilt für Angestellte, welche das erforderliche Mindesteinkommen nicht mehr erreichen. Das Pensionskassengeld wird den austretenden Angestellten vollumfänglich mitgegeben.
Austritt ab Alter 58

Angestellten, die das 58. Altersjahr vollendet haben, wird das Sparguthaben nur dann überwiesen, wenn sie weiterhin erwerbstätig oder arbeitslos gemeldet sind. In allen anderen Fällen entspricht der Austritt einer Pensionierung und sie erhalten die Altersleistung.

Wie hoch ist die Austrittsleistung?

Sobald uns Ihr Arbeitgeber mitteilt, dass Sie nicht mehr pensionskassenversichert sind, erhalten Sie von der Pensionskasse eine Austrittsabrechnung per Austrittsdatum und das Formular Austrittsleistung.

Wie muss ich vorgehen, um die Austrittsleistung zu erhalten?

Bitte füllen Sie das Formular Austrittsleistung aus und schicken Sie es an uns.

Wohin wird die Austrittsleistung überwiesen?

an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers
Falls Sie beim neuen Arbeitgeber pensionskassenversichert sind, überweisen wir Ihr Sparguthaben auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Geben Sie uns dazu bitte die Zahlungsadresse und die Adresse Ihrer neuen Pensionskasse sowie den Namen Ihres neuen Arbeitgebers an.


an eine Freizügigkeitseinrichtung
Falls Sie keinen neuen Arbeitgeber haben oder nicht mehr pensionskassenversichert sind, können Sie ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder Versicherung Ihrer Wahl eröffnen. Geben Sie uns die Zahlungsadresse und Adresse bekannt, und wir werden Ihre Austrittsleistung dorthin überweisen.
Keinen Aufwand haben Sie, wenn Sie auf dem Austrittsformular ankreuzen, dass Sie die Überweisung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG wünschen. Den Rest erledigen wir für Sie und überweisen Ihre Austrittsleistung an diese zentrale sichere BVG-Stelle. Diese bewahrt ihr Pensionskassengeld wie jede andere Freizügigkeitseinrichtung auf.


auf ein privates Konto
Eine Barauszahlung ist möglich, wenn Sie ...

  • die Schweiz endgültig verlassen. Für Versicherte im Vorsorgeplan BVG ist aber die Sonderregelung der EU- und EFTA-Staaten zu beachten. Wer dort weiterhin versicherungspflichtig ist, kann nur denjenigen Teil der Austrittsleistung in bar beziehen, der den Betrag des Altersguthabens BVG übersteigt.
    Beispiel:
    Austrittsleistung:  CHF 80‘000
    davon Altersguthaben BVG:  CHF 60‘000
    Barauszahlung möglich für:  CHF 20‘000
  • eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.
  • eine Austrittsleistung erhalten, die tiefer ist als der Arbeitnehmerjahresbeitrag.
Was geschieht, wenn ich keine Meldung an die Pensionskasse mache, wohin die Austrittsleistung überwiesen werden soll?

Sechs Monate nach Austritt überweisen wir die Austrittsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Wie weiss ich, dass die Überweisung der Austrittsleistung durchgeführt wurde?

Nach der Überweisung Ihrer Austrittsleistung erhalten Sie von uns eine zweite Austrittsabrechnung. Darauf ist ersichtlich, per wann und wohin Ihre Austrittsleistung überwiesen wurde.
Wir empfehlen Ihnen, diese Austrittsabrechnung aufzubewahren. So können Sie jederzeit nachschauen, ob Sie Ihr gesamtes Pensionskassengeld jeweils zur nächsten Vorsorgeeinrichtung transferieren lassen konnten.