In der Schweiz basiert die finanzielle Vorsorge auf dem 3-Säulen-Modell:
Zusätzlich zur 1. Säule (AHV/IV) richtet auch die 2. Säule (berufliche Vorsorge) Leistungen aus. Die obligatorische berufliche Vorsorge ist gesetzlich geregelt (BVG).
Die 3. Säule besteht aus der freiwilligen privaten Vorsorge. Diese kann über die steuerbegünstigte gebundene Vorsorge (Säule 3a) oder über die freie Vorsorge (Säule 3b) erfolgen.
Alle Angestellten mit einem Einkommen von mindestens CHF 22‘680 pro Jahr sind in dieser Vorsorgelösung gemäss den Vorgaben des Gesetzes und des Landesgesamtarbeitsvertrags versichert.
Arbeitnehmer:
50%
Arbeitgeber:
50%
Gültig ab 01.01.2026:
Alle Kadermitarbeitende der Führungsstufe 3 sowie alle Mitarbeitende, die am Hauptsitz arbeiten, sind im Vorsorgeplan PV-Standard versichert, sofern sie auch in den BVG-Stiftung versichert sind.
Die Mitarbeitenden in den Betrieben sind ebenfalls im Vorsorgeplan PV-Standard versichert, sofern Sie in der BVG-Stiftung versichert sind und in den letzten 7 Jahren mindestens 60 Monate in der BVG-Stiftung versichert waren.
Arbeitnehmer:
40%
Arbeitgeber:
60%
Kadermitarbeitende ab Führungsstufe 2 sind neben der Vorsorgelösung BVG zusätzlich auch im Vorsorgeplan PV Plus versichert.
Arbeitnehmer:
40%
Arbeitgeber:
60%
Wer überobligatorische Sparguthaben einbringt, aber nicht im Vorsorgeplan PV Standard oder Plus versichert ist, wird im Vorsorgeplan PV Kapitalversicherung aufgenommen.
Keine Lohnabzüge
Besonderes:
Sämtliche Leistungen werden in Kapitalform entrichtet.